Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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II. Abteilung für Bauingenieurwesen Vorstand: Prof. Dr. P. Dubjs Ein Normal studienplan mit achtsemestriger Studienzeit bildet die Grundlage Jer Semester-Programme und Studienpläne. Für die Studierenden des 3. und der höheren Semester gilt Jer bisherige Normalstudien- plan und das entsprechen*' schlossenen Aenderungen. und Studienpläne. Für die Studierenden des 3. und der höheren Semester gilt Jer bisherige Normalstudien- plan und^das entsprechende Prüfungsregulativ vom 21. Juni l$52 mit den bis Ende August 1967 be- Studenten der oberen Semester haben die Möglichkeit, siih auf Jie besondere Richtung Flugwesen inklusive Flugzeugbau zu spezialisieren. Hierüber besteht ein besonderes Dipkimprufungsregulativ. Studierende des I. Semesters (Wintersemester 1<;68 69} besinnen und ab-wlvieren ihr Studium nach dem neuen Normalstudienplan. Neuer Normalstuäienplan * Das 1. bis 6. Semester bietet eine einheitliche Grundausbildung für alle Bauingenieur-Studenten. Sie besteht aus der propädeu tischen Ausbildung, den Grundlagen!achern des Bau Ingenieur wesens und den Grundzügefächern der Bautechnik. Das Vertiefungsscudium im 6. bis 8. Semester umfasst folgende Vertief ungsrich tu ngen: 1. Konstruktion 2. Wasserbau 3. Grund- und Strassenbau 4. Planung und Verkehr 5. Baubetrieb und Unternehmung 6. Baustoffe Anfangs des 6- Semesters wählt der Studierende zwei Vertief ungsrich tu ngen, wobei mindestens eine aus den ersten drei Richtungen stammen muss. Die Prüfungen sind in einem Regulativ festgelegt. • Provisorisch in Kraft gesetzt. Die definitive Inkraftsetzung wird durch Anschlag am schwarzen Brett bekanntgegeben. Die Bedeutung der Abkürzungen (Gebäudebezeichnungen, Fachbezeichnungen, Fachtyp, Abteilungen .- Semester) sind am Anfang des Kapitels XVII angegeben.

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