Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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r Scbu tizemcbe Zentralstelle für Hocbichulu eu n H006 Zürich, Beckenhofsrrasse 31. Tel. 26 96 9-t, gibt unentgeltliche Auskunft über schweizerische und ausländische Hochschulen {an Samsugen geschlossen). Scbueizensche Disiertatwmitntrule Die Doktoranden werden in ihrem eigenen Interesse gebeten, nach Vereinbarung mit dem die Dissertation leitenden Professor ihr Thema der Schweizerischen Disscrtations/emule, Herbere Lans & Cie. AG, Amthausgasse Munzgraben. 3000 Bern, zu melden. Die Zentrale gibt anhand ihrer Kartothek gratis Auskunft, ob das gewählte Thema schon bearbeitet w ird. i) Dlplompiüiungen Die Diplomprüfungen (I. und 2. Vordiplom- sowie Schlussdiplomprufungen) «erden jahrlich zweimal abgehalten. im Herbsr vor Beginn des Wintersemesters (Ende September) mit Anmeldefrist. Mitte Juli im Frühjahr vor Beginn des Sommersemesters (Ende März) mit Anmeldefrist: Mitte Februar Für das Auslander-Diplom an der Abteilung für Pharmazie (1 Vordiplom, 2. Vordiplom und Schlussdiplom; verweisen wir die Studierenden auf die Anschlage der Abteilung. Massgebend für die Diplomprüfungen sind das allgemeine Diplom regulativ und die speziellen Diplomregulative für die einzelnen Abteilungen. Anmeldungen Der Studierende muss im Besitze der Schlussrestare samtlicher Uebungen sein, Jie für die entsprechende Prüfungsstufe verlangt werden. Er holt vom I.Februar respektive I.Juli an beim Vorstand das Zulassungsrestat zur Diplomprüfung auf der Lochkarte. Mit der Lochkarte bezahlt er auf der Kasse der ETH die Prüfungsgebühr ein. Er gibt die quittierte Lochkarte innert der vorgeschriebenen Frist auf der Rekroratskan/Iei ab. Damit ist er angemeldet. Kandidaten für das Schlussdiplom erhalten vom Abteilungsvorstand gleichzeitig mir der Lochkarte eine Personalkarte und einen Stanstikf ragebogen, Jie sie dem Rektorat zusammen mit der Lochkarte abgeben. Abmeldungen können bis 4 Wochen vor Prufungsbeginn dem Rektorat eingereicht werden. Nachher hat die Abmeldung schriftlich beim Schweizerischen Schulrat zu erfolgen. Weitere Informationen durch Anschlage. Vereinbarung mit der EPUL Gemass einer Vereinbarung mit den Behörden der Ecole polytechnique de lUniversite de Lausanne werden bei den Abteilungen l\, III A, III 8 und IV die bestandenen Prüfungen des 1. Vordiploms gegenseitig anerkannt Teiiprüfungen, die nur an der einen der beiden Hochschulen verlangt werden, müssen jedoch beim Uebertritt von Studierenden der andern Hochschule nachgeholt werden. Es gilt dies nur für Inhaber eines eidgenössischen Maturitätszeugnisses oder eines von der ETH als gleichwertig anerkannten Prufun^sausweises. Dadurch soll vor allem den Deutschschweizern ermöglicht werden, das erste Studienjahr m Lausanne zu verbringen. Obllgatorlicha Belegung eines Freifaches pro Semester Wr alle regulären Studierenden der ETH Vorlesungen der Freifacherabtetlung XI! A Die Studierenden werden insbesondere JUf ,Ut A^meine Abteilung für Freifächer (XIIA- Philosophische und Staats wissend/ ükht Unterabteilung aufmerksam gemacht, deren Kurse 12

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