Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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IIIA. Abteilung füi Masdünenlngenleutwesen Vorsund : Prof Dr. M. Rauscher I I Ein Normals udienplan mit achtsemestnger Studienzeit bildet die Grundlage der Semester-Programme und -Stundenplane In den oberen Semestern erfolgt eine vertiefte Ausbildung in drei Ingenieur Hauptgebieten. Die drei obligatorischen Semesterarbeiten fallen auf das 6, 7 und 8 Semester Für das 6. Semester stehen zur Wahl* Hydraulische Maschinen oder Textilmaschinenbau und Textilindustrie oder Regelungstechnik, im ". Semester. Verbrennung»mororenbau oder Fabnkationsmittel und -verfahren (Fertigungstechnik) oder Aerodynamik oder Verfahrenstechnik, im 8 Semester Thermische Turbomaschinen oder Flugzeug- und Leichtbau oder Kalorische Apparate und Kältetechnik oder NuMearrechmk. Die vorbereuenden Vorlesungen beginnen mit Grundzuge Vorlesungen (GZ) im 4 5 und 6. Semester. Alle GZ-Vorlesungen haben obligatorischen Charakter. Die spezielle Ausbildungsrichtung •Betriebswissenschaften und Fertigungstechnik» folgt dem Normal- studienplan bis und mit dem 6 Semester unter Beachtung der für diese Richtung als obligatorisch bezeichneten Vorlesungen Im 7 Semester ist für diese Ausbildungsnchtung eine vertiefte Semesterarbeit in Fertigungstechnik obligatorisch Im 8 Semester folgt eine Uebungsarbeit in der Industrie in betnebs- w.ssenschaftluhcr Richtung. Absolventen der allgemeinen Studienrichtung haben die Möglichkeit, durch ein 2—3semestn?cs Zusatzstudium und entsprechende Nachprüfungen einen zusätzlichen Ausweis über Ausbildung in Betriebswissenschaften und Fertigungstechnik zu erwerben. Die Rektoratskanzlei erteilt hierüber weitere Auskunft Obligatorische Praxis Die Studierenden der Abteilungen III A und III B haben vor der Zulassung zu den Seh lussdiplompru hingen mindestens 26 Wochen Praxis nachzuweisen, von denen wenigstens 14 Wochen als reine Werkstattelementarausbilduni; in nicht mehr als zwei Abschnitten vor dem 7 Semester absolviert sein müssen. Vorstudienpraxis ist nicht obligatorisch, wird jedoch sehr empfohlen. Auch Auslandpraxis kann angerechnet werden Alle weiteren Auskünfte sind beim Praktikantenamt der ETH (Bureau 36 c, Sprechstunden Montag bis Freitag 10—12 und 16—17Vä Uhr) einzuholen, das den Studierenden auch für die Vermittlung von Praxisstellen zur Verfugung steht Inhaber eines eidgenössischen oder eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisses, welche eine Vor- studienpraxis absoKieren, können sich auf besonderen Wunsch bereits auf Beginn dieser Vorstudienpraxis an der ETH immatrikulieren und für die Dauer der Praxis beurlauben lassen Schtussdtplomprufung im Frühjahr Die Examinatoren behalten sich vor, im Frühjahrsprufungstermm für die schriftliche Diplomarbeit experimentelle Arbeiten auszuschliessen und nur theoretische oder konstruktive Arbeiten auszugeben UntefTichljgtgtnttinde I. Semester Mathematik I Uebungen Kolloquien, in Gruppen, jede Mathematiques I Exercices Colloque Std 6 2 1 6 2 1 Lehrer Henria Henrici Henna Rueff Rueff Rueff Lokal III Max. Ih 24c \ UStfu tOt/ 24 c 23 d 23 d Mo 8-10 10-12 16-17 8-10 10-12 16-17 Mi 8-10 8-10 Do Fr 8-10 8-10 Sa - J 19

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