Sitzungsbeilagen

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Akademischer Sportverband Zürich. ASVZ. Arbeitsprogramm 1960/61 1 Als PDF herunterladen
Akakemischer Sportverband Zürich. Jahresbericht 1959/60 2 Als PDF herunterladen
Institut für landw. Betriebslehre und Landarbeitstechnik an der ETH Zürich. Lehrgut für bäuerliche Betriebswirtschaft, Unterhof, Rossberg-Kemptthal. 23. Bericht über Betriebsablauf und Betriebsergebnisse 1960 24 Als PDF herunterladen
Programm und Stundenplan für das Sommersemester 1961 45 Als PDF herunterladen
Dr. Donald C. Cooper-Fonds. Statut 261 Als PDF herunterladen
Von Roll-Forschungsfonds. Statut 266 Als PDF herunterladen
Akademischer Sportverband Zürich. Jahresrechnung 1959/60 268 Als PDF herunterladen
Abteilung für Pharmazie. Normalstudienplan 272 Als PDF herunterladen
Verein zur Foerderung der Festkoerperphysik an der ETH. Jahresbericht 1960 278 Als PDF herunterladen
Weisungen für den Strahlenschutz 289 Als PDF herunterladen
Akademischer Sportverband Zürich. Voranschlag für das Rechnungsjahr 1960/61 313 Als PDF herunterladen
Organisations-Reglement des Institutes für Orts-, Regional- und Landesplanung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule 314 Als PDF herunterladen
ETH, Versuchsgut für Tierzucht Chamau. 13. Jahresbericht 1960 321 Als PDF herunterladen
Mitteilungen der Gesellschaft zur Förderung der Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (G.F.F.) 392 Als PDF herunterladen
Programm und Stundenplan für das Wintersemester 1961/62 407 Als PDF herunterladen
Regulativ für die Diplomprüfungen. Besondere Bestimmungen der Abteilung für Elektrotechnik 609 Als PDF herunterladen
Accord de coopération entre l'Ecole Polytechnique Fédérale de Zurich (Suisse) et l'Ecole Polytechnique de Téhéran (Iran) 612 Als PDF herunterladen
Vertrag. Zwischen der Schweizerischen Entomologischen Gesellschaft und der Hauptbibliothek der Eidgenössischen Technischen Hochschule 614 Als PDF herunterladen
Forschungskommission der Eidg. Technischen Hochschule. Gesamtbericht über ihre Tätigkeit 1960 618 Als PDF herunterladen
Gesamtbericht über die Stipendien zur Förderung des jüngsten wissenschaftlichen Nachwuchses ausgerichtet von der Forschungskommission der E.T.H. 623 Als PDF herunterladen
Arbeitsprogramm für das Jahr 1961. Geobotanisches Institut der ETH Stiftung Rübel 628 Als PDF herunterladen
Bericht über das Geobotanische Institut der ETH Stiftung Rübel in Zürich für das Jahr 1960 630 Als PDF herunterladen
Jahresrechnung für das Jahr 1960 635 Als PDF herunterladen
Voranschlag für das Jahr 1961. Geobotanisches Institut der ETH Stiftung Rübel 638 Als PDF herunterladen
Huber-Kudlich-Stiftung an der E.T.H. 10. Jahresbericht (mit Jahresrechnung) 640 Als PDF herunterladen
Institut für landw. Betriebslehre und Landarbeitstechnik ETH. Arbeitsprogramm pro 1961 650 Als PDF herunterladen
Versuchsgut für Pflanzenbau und Landtechnik, Oberhof, Rossberg/ Kemptthal. Beilage zum 12. Jahresbericht des Versuchsgutes. Betriebsergebnis 1960/61 654 Als PDF herunterladen
Versuchsgut für Pflanzenbau und Landtechnik Oberhof-Rossberg. Dokumentation über das Rechnungsjahr 1960/61 660 Als PDF herunterladen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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den an Studierende und Fachhörer in den Gebäuden, wo sie ihre Arbeitsplätte habeo, Garde* robeschränke unentgeltlich gegen ein Schlüsseldepot von Fr. 5.— abgegeben. Die Zuweisung besorgt der betreffende Hausmeister. Die ETH lehnt jede Haftbarkeit ab für Kleidungsstücke und andere Gegenstände, die ausser- halb der Garderobe abhanden gekommen sind. Diplomprüfungen. Diese finden (rdentlicherweise zu Beginn eines Semesters statt. Nähere Auskünfte geben das Regulativ für die Diplomprüfungen, allgemeine und besondere Bestimmungen, sowie die Anschläge am schwarzen Brett. Der Anmeldetermin zu den Vor- und Schlussdiplomprüfungen ist jeweils auf den letzten Tag des vorangehenden Semesters festgesetzt. Studium an der Ecole polytecbniqve de l'Universite de Lausanne. Gemäss einer Vereinbarung mit den Behörden der Ecole polytechnique de l'Universite de Lausanne werden bei den Abteilungen II, III A, III B und IV die bestandenen Prüfungen des 1. Vordiploms gegenseitig anerkannt. Teilprüfungen, die nur an der einen der beiden Hochschulen verlangt werden, müssen jedoch beim Uebertritt von Studierenden der andern Hochschule nachgeholt werden. Es gilt dies nur für Inhaber eines eidgenössischen Maturitätszeugnisses oder eines von der ETH als gleichwertig anerkannten Prüfungsausweises. Dadurch soll vor allem dem Deutschschweizer ermöglicht werden, das erste Studienjahr in Lausanne zu verbringen. Doktoiprfllungvii. Die bei der Rektoratskanzlei zu beziehende Promotionsordnung gibt Auf- schluss über die Bedingungen für den Erwerb des Doktortitels (Dr. sc. techn., Dr. sc. math. oder Dr. sc. nat.). Voil«tung«n der Fr*Iiäch«rabteilung XIIA. Die Studierenden werden insbesondere auf die Allgemeine Abteilung für Freifächer (XII A: Philosophische und staatswissenschaftliche Unterabteilung) aufmerksam gemacht, deren Kurse allgemein bildenden Inhaltes für alle ein wichtiges und wohltuendes Gegengewicht zur sonstigen Konzentration auf mathematischtechnische oder naturwissenschaftliche Probleme bilden. Jeder Studierende ist zudem verpflichtet, in jedem Semester mindestens eine, im Normalstudienplan seiner Fachabteilung nicht als obligatorisches Fach enthaltene Vorlesung der Abteilung XII A zu belegen. Vor der Zulassung zur Schlussdiplomprüfung hat er sich mit einem ScMusstestat — das auf Grund des regelmäßigen Besuches der betreffenden Vorlesung und Teilnahme an den eventuell zugehörigen Uebungen oder Kolloquien erteilt wird — darüber auszuweisen, dass er im Laufe seines Studiums mindestens eine Vorlesung aus der schweizerischen Geschichte (einschliesslich Kunstgeschichte) historisch-politischen Wissenschaft, Literatur oder Wirtschaft gehört hat. BIbUoth»ks-B*iifitxung. Den Dozenten, Assistenten, Beamten, Studenten und Fachhörern der ETH stehen die ETH-Bibliothek («Hauptbibliothek», Öffnungszeiten siehe S. 173) mit ihrer Abteilung für Architektur und Kunst und dem technischen Literaturnachweis, sowie die Instituts- und Seminarbibliotbeken (mit Bewilligung der zuständigen Dozenten) zur Verfügung. Die Benützung ist für Dozenten, Beamte und Assistenten gebührenfrei. Studenten entrichten eine Semestergebühr von Fr. 2.30 im Rahmen der obligatorischen Semesterbeiträge. Ausserdem kann die Erlaubnis zur Benützung der Bibliothek und der Lesesäle bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und gegen Entrichtung der Extern-Benützergebühren auch anderen Interessenten (Einzelpersonen und Firmen) erteilt werden. Als Ausweis dienen den Assistenten und Studenten ihre Legitimationskarten; Fachhörer und andere Benutzer erhalten gegen Vorlage von Quittung (ETH-Kasse) und weiteren Belegen im Lesesaal der Bibliothek Benürzerkarten. Jeweilen zu Semesterbeginn finden getrennt für die Fachabteilungen Einführungen in die Benützung der Hauptbibliothek gemäss besondern Anschlägen statt.

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