Sitzungsbeilagen

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Programm und Stundenplan für das Sommersemester 1947 1 Als PDF herunterladen
Brief des Vorstandes der Abteilung für Pharmazie an den Präsidenten des Schweizerischen Schulrates 138 Als PDF herunterladen
Betriebswissenschaftliches Institut der Eidg. Technischen Hochschule Zürich. Summarisches Programm 1947 152 Als PDF herunterladen
Abteilung für Pharmazie: Naturwissenschaftlicher Teil. Normalstudienplan (Entwurf) 154 Als PDF herunterladen
Gesellschaft zur Förderung der Forschung an der Eidgenössichen Technischen Hochschule. Berichte an die Mitglieder zu Handen der ordentlichen Generalversammlung 1947 159 Als PDF herunterladen
Regulativ für die Diplomprüfungen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule. Besondere Bestimmungen der Abteilung für Bauingenieurwesen 197 Als PDF herunterladen
Bemerkungen zum Voranschlag 1948. Vergleich mit dem Voranschlag 1947 199 Als PDF herunterladen
Programm und Stundenplan für das Wintersemester 1947/48 217 Als PDF herunterladen
Abteilung für Landwirtschaft. Lehr- und Versuchsgut 351 Als PDF herunterladen
Abteilung für Landwirtschaft. Tierzuchtfonds 357 Als PDF herunterladen
Abteilung für Forstwirtschaft. Normalstudienplan 360 Als PDF herunterladen
Regulativ für die Diplomprüfungen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule. Besondere Bestimmungen der Abteilung für Forswirtschaft 365 Als PDF herunterladen
Erneuerung des Beamtenverhältnisses für die Amtsdauer 1948-1950. Namenverzeichnis 368 Als PDF herunterladen
Abteilung für Bauingenieurwesen. Normalstudienplan 375 Als PDF herunterladen
Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Schulrat und der Motorfluggruppe Zürich des Aero-Club der Schweiz (Ae.C.S.) betreffend die Durchführung eines Doppelsteuerkurses für Studierende und Assistenten der E.T.H. im Sommersemester 1947 380 Als PDF herunterladen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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+41 44 632 07 04
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Blatt 7 Hochschule vermittelt wird.\ Die BiQMU ie* ttbi'lgjuna ulalib 4iu aimigt »¦¦hBiB»lm üuotmuimlq ml-tretum 'gnaimaiiumiluuüuu Al>ügl- nhan 1-ri\nt\an wi a «r, *ay fr fl IT i I U I ll I I fTlilli Uli Ü III U 1. Ulli' *J U1J1J tlUl Auch das Studium des Einzugsgebietes des Pharmazeutischen Institutes der S.T.H. führte zur Schlussfolgerung, dass dieses Institut einem Bedürfnis entspricht. Das zur Diskussion stehende Pharmazeutische Institut der 2.T.H. dient ausserdem nicht nur der Ausbildung von Apothekern, vielr.ehr hat es sich einen guten Ruf in der pharmazeutischen Forschung zu schaffen ^ewusst. Diese Anerkennung geht auf die Leistungen des langjährigen Vorstandes des Institutes, Prof. üfier zurück. 3r verstand es, in den Wissensgebieten der Pharmazeutischen Chemie, Pharmakognosle und Galenischen Pharmazie die erforderlichen "?orschungsmöglichkeiten auszubauen. Ihre Resultate sind richtunggebend gewesen für die pharmazeutische Forschung und ihre Erfolge haben wesentlich beigetragen zum grossen Ansehen, welches die schweizerische Pharmazie im Inland und Ausland geniesst. -Ss wäre u.^. ein erheblicher Rlckschritt zu verzeichnen, wenn diese Forschungsmöglichkeiten durch Aufhebung des Pharmazeutischen Institutes der E.T.H. aufgegeben werden müssten. Die Dozenten des Pharmazeutischen Institutes der E.T.E. haben es sich mit ihren Llitarbeitern stets zur Pflicht gemacht, an den Aufgaben des jüäg. Gesundheitsamtes mitzuarbeiten. Dies hat seinen Niederschlag gefunden in der Ausarbeitung des Schweiz. Arzneibuches 5. Ausgabe und der Bearbeitung des Kommentars dazu. Die Vorarbeiten für diese beiden Werke sind fast ausschliesslich am Pharmazeutischen Institut der E.T.H. erfolgt. V/enn auch zurzeit das Eidg. Gesundheitsamt provisorisch ein Pharmakopöe- Laboratorium am Pharmazeutischen Institut der Universität Bern unterhält, so behielt sich Herr Bundesrat Stter vor, nach Lösurg der Platzfrage an der E.T.H. diese neu geschaffene eidg. Institution definitiv der E.T.H. und damit wohl dem Pharmazeutischen Institut anzugliedern. Auch auf internationalem Boden hat das Pharmazeutische Institut der E.T.H. wichtige Aufgaben übernommen. Seine Dozenten unterhalten die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der Föderation internationale pharmaceuti^ue und der Hygiene- Organisation des Völkerbundes, jetzt der U.N.E.S.C.O. Sie besitzen die ritgliedschaft in einzelnen Arbeitskommissionen und vertreten dort die Schweiz. Pharmazie. Ss will uns scheinen, dass es ein Fehler wäre, mit der Auf- hebunr des Pharmazeutischen Institutes der 5.T.H. eine eidg. Organisation auszuschalten, welche in der Lage ist, überparteilich pharmazeutische Aufgaben auf eidgenössischem und internationalem 3oden zu lösen und dies gerade in einem Zeitpunkt, wo die ^lidrenossenschaft sich anschickt, ihre besoncLern Aufgaben auf medizinischem und pharmazeutischem Gebiet in der ..'eltgesundheits- organisation zu Übernehmen. In Berücksichtigung der angeführten Gesichtspunkte sind wir auch hinsichtlich der Frage III der Auffassung, dasa auch die fachwissenschaftlichen Semester und damit das Pharmazeutische Institut der E.T.H. erhalten bleiben sollten.

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