Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

Haben Sie Fragen?

Kontakt

Hochschularchiv der ETH Zürich
+41 44 632 07 04
archiv@library.ethz.ch

Zurück
116 Militärpflichtige schweizerische Studierende konnten ferner nnter gewissen Voraussetzungen, insbesondere, wenn ihnen die ganzen akademischen Sommerferien zur Verfügung standen, Ersatzsemester absolvieren. Die frühzeitige Bekanntgabe der vom Arnieekommando neu herausgegebenen AblÖsungsdienstplÜne, sowie die Möglichkeit der Studierenden, einen kurz vor der Ablesung einer Prüfung zu leistenden Ablösungsdienst verlegeu zu können, haben sich vorteilhaft ausgewirkt. Der Unterricht wurde durch die Kohlenknappheit ungünstig beeinflußt. Im Wintersemester 1941/42 mußt« die Heizung in allen nicht ständig benutzten Laboratorien, in den Hör- und Zeicheu- sälen, Handbibliotheken und sonstigen dem Unterricht dienenden Räumen erheblich reduziert und vom 1. Alärz 1942 an zum größten Teil abgestellt werden. Der Studienplan und das Diplomprüfungsregulativ der Abteilung für Architektur wurden einer Revision unterzogen. Bei Beibehaltung der Dreistufigkeit des Architekturunterrichtes wurden im Schlußdiplom zwei Klausurarbeiten von je einer halben Woche Dauer, die bei den Vertretern der Architektur der beiden untern Stufen auszuführen sind, neu eingeführt. Zu den Zulas- sungsbediugungen zur Schlußdiplomprüfung- gehört der Nachweis über eine mindestens halbjährige praktische Tätigkeit Xaeh Abklärung der Bedürfnisfrage hat der Bundesrat mit Beschluß vom 21. September 1942 die Einführung eines Jahreskurses zur Erlangung' des eidg. Turnlehrerdiplomes I beschlossen. Zusammen mit dem bereits bestehenden Jahreskurs zur Erlangung des eidg. Turnlehrerdiplomes II wird der neu eingeführte Kurs I als „Kurse für Turnen und Sport" in das Unterrichtsprogramm der E.T. H. aulgenommen. Der allgemeinen und staatsbürgerlichen Bildung dienten wiederum die öffentlichen Freitagsvorträge des Wintersemesters 194I/42. Im Kahmen des Zyklus über „Schweizerische Gegenwartsfragen" sprachen Bundesrat E. von Steiger über „Persönliche Freiheit und Bürgerpflicht", Ständerat und Nationalrat A. Picot. Genf, über „Le probleme social pendant la guerre'\ Dr. E. Feißt, Direktor der Abt. für Landwirtschaft des Eidg. Volks- wirtsehaftsdepartementes über „Wirtschaftliches Durchhalten vom agrarpohtischen Standpunkte aus gesehen" und Bundesrichter Dr. P. Bolla über „Svizzera Romanda e Svizzera Italiana". Seit Kriegsbeginn werden in Lausanne vom französischen Staat Baccalaureatsprüfungen abgenommen. Der Schweiz. Schulrat hat beschlossen, das in Lausanne organisierte und mit Erfolg

Seite 116