Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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115 Wahlen. Es wurden zu o. Professoren gewühlt auf I.April 1942: Dr. Karl Hufacker, dipl. Buumg., von Waidenburg (Basellaud), für Baustatik, Hoch- und Grundbau an den Abteilungen für Architektur und Kulturingenieur- und Vermessungsweseu; Dr. Hans Ziegler, dipl. Physiker, von Winterthur, für technische Mechanik in deutscher Sprache. Als a. o. Professor wurde mit Amtsantritt auf den 1. Juli 1942 gewählt: Dr. Fritz Galimann, dipl. Mathem., von Küsnacht (Zürich), für Geophysik. Habilitationen. Die venia legeudi haben erhalten: Dr. Georg Busch, dipl. Phys., von Zürich, für Physik des festen Körpers; Dr. Eduard Stiefel, dipl. Fachlehrer, von Zürich, für Mathematik; Dr. Antoine Elisee Chorbuliez, dipl. Bauing., von Genf und Bern, für Musikwissenschaften und Musikgeschichte in deutscher und französischer Sprache; Dr. Beno Eck mann, dipl. Mathem., von Bern, für Mathematik; Dr. Ing. Vlado Prelog, von Sarajevo (Jugoslavien), beurlaubter a. o. Professor der Universität Zagreb, für organische Chemie. Rücktritte. In den Ruhestand wurden versetzt: Auf 1. April 1942 Ing. Hans Jenny, o. Professor für Baustatik, Hoch- und Gruudbau; auf 1. Oktober 1942 Dr. Emil Baur, o. Professor für physikalische Chemie und Elektrochemie. Hinschiede. Es starben: Am 8. April 1942 Ständerat Dr. H. Bernhard, Titularprofessor an der Universität Zürich, Dozent mit Lehrauftrag seit dem Wintersemester 1928/29; am 10. Juni 1942 Dr. Gustav Gull, o.Professor für Architektur von 1900 bis 1929; am 4. Juli 1942 Dr. Joseph Z e m p, o. Professor für Kunstgeschichte und Archäologie von 1902 bis 1934. 3. Unterricht und Prüfungen. Im Sinne des Beschlusses des Bundesrates vom 15. Oktober 1940, gemäß welchem der Schweiz. Schulrat generell ermächtigt wurde, während der Dauer der Kriegsmobilmaehung zugunsten von schweizerischen Studierenden, die nachweisbar durch den Militärdienst in ihren Studien oder in der Vorbereitung einer Prüfung1 wesentlich beeinträchtigt werdeu, zweckdienliche Ausnahmebestimmungen gegenüber den Reglementen der E. T. H. zu erlassen, sind für militärpflichtige Studierende u. a. wiederum außerordentliche Prüfungssessionen zur Ablegung von Vor- und Schlußdiplomprüfungen anberaumt worden. Ein Studiensemester wurde, wie im vergangenen Studienjahr, voll angerechnet, wenn wenigstens acht Wochen Studium absolviert werden konnten.

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