Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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5 Garderobe. Im Hauptgebäude der E. T. H. steht Studierenden und H.irern eine bedienstete Garderobe zur Verfügung (in der Halle neben dem Auditorium II). Außerdem werden an Studierende und Fachhörer in den Gebäuden, wo sie ihre Arbeitsplätze haben, Garderobeschränke unentgeltlich abgegeben. Die Zuweisung besorgt der betreffende Hauswart. Die E. T. H. lehnt jede Haftbarkeit ab für Kleidungsstücke und andere Gegenstände, die außerhalb der Garderobe abhanden gekommen sind. Zimmervermittlung. Der Verband der Studierenden an der E. T. H. besorgt Zimmervermittlung (Bureau: Hauptgebäude 46 a). Es wird auf das betreffende Anschlagsbrett verwiesen. Das Städtische Wohnungsnachweisbureau (Nüscheierstraüe 30. 1. Stock) gibt ebenfalls Auskunft über vermietbare Zimmer. Das Rektorat befaßt sich nicht mit Wohnungsnachweis. Studentenheim an der E. T. H. Den Studierenden ist Gelegenheit geboten. im Studentenheim (Clausiusstraße 21) die Mahlzeiten zu billigen Preisen einzunehmen. Adrefianderungen. Die Studierenden. Fachhörer und Freifachhörer haben bei der Anmeldung ihre Wohnung anzugeben und während des Studiums jede Adreßänderung innerhalb der nächsten drei Tage der Rektoratskanzlei (35 c) anzuzeigen. Arbeitsvermittlungsstelle. Die Studentenschaften der E. T. H. und der Universität Zürich haben gemeinsam eine ArbeitsvermittlunKsstelle (Bureau Stockargut, Künstlergasse 15), die den Studierenden bescheidene Verdienstmöglichkeiten verschafft. Studentenbibliothek. Sie ist in der Zentralbibliothek Zürich untergebracht und stellt den Studierenden belletristische Literatur zur Verfügung. Schweizerische Zentralstelle für Hochschulwesen (Zürich. Postfach Sel- nau). Sie gibt Auskunft über in- und ausländische Hochschulen. Allgemeine Auskünfte. Sie können in der Rektoratskanzlei eingeholt werden, ebenso sämtliche Drucksachen (Anmeldeformular, Programm mit Stundenplan, allgemeine Bestimmungen mit den Normalstudienplänen der einzelnen Abteilungen, Führer durch die E. T. H.. vorerwähnte Reglemente und Regulative). Zuschriften an das Rektorat sollen möglichst in deutscher, französischer oder italienischer Sprache abgefaßt sein. Sie sind zu richten an das „Rektorat der E. T. H. in Zürich". Die französische Adresse lautet: „Rectorat de l'Ecole Polytechnique Federale, ä Zürich", die italienische: „Rettorato del Politecnico Federale, in Zurigo". die englische: „The Rector of the Swiss Federal Institute of Technology, Zürich". ___ Sprechstunden des Rektors. Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 11—12 Uhr, sowie nach Vereinbarung. Meldung im Bureau 32 c. Der Rektor und die Abteilungsvorstände geben Auskünfte über Studienangelegenheiten. Verwaltungsbureaux: Hauptgebäude Kanzlei des Schweiz. Schulrates 28 c Kanzlei des Rektorates 35 c Kasse der E. T. H 36 c

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