Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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6 Zeugnisse fllr Studiert nde. für Fadi- hörer. Diplom- Prüfungen. Anmeldung zu Diplomprüfungen. der Technischen Hochschule auch neben den Unterrichtsstunden zu arbeiten, und zwar im Wintersemester bis 18 Uhr, im Sommersemester bis 19 Uhr; für Diplomanden werden besonders bezeichnete Zetchensale auch im Wintersemester bis 19 Uhr offen gehalten Am Samstag nachmittag bleiben die Zeichnungssale und Laboratorien und am Sonntag und an allgemeinen Feiertagen sämtliche Lokalitäten geschlossen. Das Einschreibeheft gilt als Ausweis über Aufnahme, sowie über die an der Hochschule betriebenen Studien. Studierenden, die ihre Studien nach dem Normalstudienplan absolviert haben, sowie Studierenden, die vor Absolvierung des Normalstudienplanes austreten wollen und hiervon dem Rektor Anzeige machen, wird nach Ruckgabe der Legitimationskarte und Erfüllung ihrer materiellen Verpflichtungen (Zahlungen, Ruckgabe von Buchern und anderer benutzter Gegenstande} der Austritt im Einschreibeheft vom Rektor bescheinigt Fachhörer erhalten diese Bescheinigung auf besonderes Verlangen. Die Fachabteilungen I bis IV und VI bis X erteilen Diplome. Die nähern Bestimmungen enthalt das Regulativ für die Diplomprüfungen Die Bewerbung um ein Diplom setzt voraus, daß der Bewerber den Unterricht an der betreffenden Abteilung nach Normalstudienplan besucht hat. Ueber die Berechtigung zur Diplombewerbung für Studierende, die ihre Studien nicht ausschließlich an der Eidgenössischen Technischen Hovlischule absolviert haben, entM-heic'ot der Schuh at auf rlon Antiat* der zustandigen Abtei hmgskonf erenz Wahrend des Studienjahres 1939/40 finden folgende Diplomprüfungen stattet.) Vordiplomprufungen am Anfang eines jeden Semesters (Im Sommeisemefcter 1940 Beginn am 8 April 1940. b) Schlußdiplomprufungen im Winter- und im Sommersemester. Dazu kommen eventuell infolge der MobihsaUon außerordentliche Pru- fungstermine Die Anmeldungen für die verschiedenen Diplomprüfungen erfolgen durch Einzahlung der Gebuhren an die Hochschulkasse (36 c) unter Vorweisung des Einscbreibeheftes, durch Einholung der erforderlichen Schlußtestate und der Zulassungsbewilligung des Abteilungsvorstandes und durch die darauffolgende Abgabe des Einschreibeheftes auf der Rektoratskanzlei Die Zulassung zu den Diplomprüfungen erfolgt nur, wenn die im Diplomregulativ vorgeschriebenen Uebungsarbeiten ausgeführt wurden, worüber die Schlußtestate Aufschluß zu geben haben Das Einschreibeheft ist bis spätestens Semesterschluß auf der Rektorats kanzlei abzugeben. Es hat dies auch dann zu geschehen, wenn die Zulassung schon in einem früheren Semester vom Ahteüungsvorstand bewilligt wurde. Der Prüfungsplan erscheint m der Regel eine Woche vor Prufungsbeginn. Er ist ayf der Rektoratskanzlei zu beziehen. Abmeldungen von den Prüfungen können bis zum 20 März 1940 ohne weiteres bei der Rektoratskanztei vorgenommen werden Spätere Abmeldungen sind schriftlich an den Präsidenten des Schweizerischen Schulrates zu richten. Die Prüfungsgebühr wird in diesem Falle nur zurückerstattet, wenn höhere Gewalt vorliegt und durch ein ärztliches Zeugnis oder durch ein militärisches Aufgebot nachgewiesen wird. Der Ruckzug von der Prti-

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