Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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- 8 - Wir bemerken ausdrücklich, dass euf Grund der derzeit geltenden Brennstoffpr^ice die Budgetkredite noch mehr erhöht werden müssten als wir vorgesehen haben, wenn nicht ausser- ordentliche, teilweise einschneidende Wärmespannassnahmen in Auseicht genommen würden. Bereits eingangs erwähnten wir, dass der Nachtragskredit für die Wärmelieferung im Jahre 1940 Fr. 120,500.- beträgt, wogegen die Budgetkrediterhöhung für 1941 nur auf Fr. 81,500,- (Grundgebühr und Wänne- lieferung) bemessen wurde. Trotz der in Aussicht genommenen Wärmesparmassnahnen müssen wir einen Nachtragskredit für 1941 noch vorbehalten. 5.554 Beleuchtung, Gas und Strom für technische Zwecke.- Die Herabsetzung von Fr. 110,000.- auf Fr. 102,000.-, d.h. um Fr. 8,000.- erfolgte entsprechend dem Rechnungsergebnis 1939) das allerdings nicht restlos massgebend sein darf, weil im Winter 1939/40 infolge der Kriegsmobilmachung verschiedene Laboratorien nicht in normaler Weise arbeiten konnten. Wir werden die Institutsvorsteher erneut auf die Sparnotwendi^kcit im Verbrauch von technischem Strom und Gas hinweisen, sodasc wir hoffen, mit einem Kredit von Fr. 102,000.- auskommen zu können. 5»5J5 Wasserzins.- Eine Herabsetzung von Fr. 24,000.- auf Fr. 23,000.-, d.h. um Pr. 1000.-, darf in Aussicht genommen werden, nachdem wir den 7/asserlieferungsvertrag mit der Stadt Zürich auf 1. Oktober d.J. zu unsern Gunsten revidieren konnten. 5.553 Mobiliar und Einrichtungen; Neuanschaffungen, a.o.Kredit.- Dieser einmalige a.o.Kredit von Fr. 26,670.- fällt im Jahre 1941 weg. 6.411 Besoldungen der Professoren.- Rücktritte, Neuwahlen und gesetzliche Alterszulegen gleichen sich fast aus, sodass nur eine Krcditerhöhun/; von Fr. 300.- notwendig wird, d.h. von Fr. 1,101,700.- auf Fr. 1,102,000.-.

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