Sitzungsbeilagen

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Tonfilmanlage im Auditorium I des Hauptgebäudes. Benützungsreglement 1 Als PDF herunterladen
Hilfsfonds. Gegründet mit einer Schenkung von Fr. 5000.- von Dr. h. c. Frossard, Paris. Statut 4 Als PDF herunterladen
Reglement für die Verwaltung und den Betrieb des Maschinenlaboratoriums (M.L.) 5 Als PDF herunterladen
Bericht über die abgehaltene Konferenz zur Behandlung der Frage der Gründung einer "Gesellschaft zur Förderung des Institutes für technische Physik der E.T.H." 10 Als PDF herunterladen
Tonfilmanlage im Auditorium I des Hauptgebäudes. Kabinenordnung 18 Als PDF herunterladen
Benützungsordnung für die Hauptbibliothek 20 Als PDF herunterladen
Werkstattordnung für das Maschinenlaboratorium 26 Als PDF herunterladen
Programm und Stundenplan für das Sommersemester 1935 28 Als PDF herunterladen
Programm und Stundenplan für das Wintersemester 1935/36 118 Als PDF herunterladen
Hausordnung für das Maschinenlaboratorium 221 Als PDF herunterladen
Dienstordnung für den Hauswart des Maschinenlaboratoriums 223 Als PDF herunterladen
Dienstordnung für den Betriebstechniker und das ihm unterstellte Betriebspersonal 225 Als PDF herunterladen
Hausordnung für das Naturwissenschaftliche Gebäude 229 Als PDF herunterladen
Dienstordnung für den Hauswart und das Betriebspersonal des Naturwissenschaftlichen Gebäudes 234 Als PDF herunterladen
Hausordnung für das Land- und Forstwirtschaftliche Gebäude 237 Als PDF herunterladen
Erneuerung des Beamtenverhältnisses für die Amtsdauer 1936-1938. Namenverzeichnis 242 Als PDF herunterladen
Exposé betr. die Erweiterung der Entwicklungstätigkeit auf dem Gebiete der technischen Physik 250 Als PDF herunterladen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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+41 44 632 07 04
archiv@library.ethz.ch

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I. Allgemeine Bestimmungen. Die Vorlesungen beginnen arn 15. Oktober 1935 und schließen am 14. März JJ^J"11, 1936. Die Prüfungen beginnen am 3. Oktober 1935. Die Begrüßung und undScfclll( Orientierung der neu eingetretenen Studierenden durch den Rektor findet Montag den 14. Oktober 1935, IOVb Uhr, im Auditorium III statt. Im Anschluß daran werden die Abteilungsvorstände die neu eingetretenen Studierenden gesondert besammeln, um sie mit den speziellen Verhältnissen und den Studienmöglichkeiten an ihren Abteilungen näher bekannt zu machen. Insofern nicht einzelne Dozenten durch Prüfungen oder anderswie verbindert sind uud dies durch besonderen Anschlag bekanntgeben, nehmen die Vorlesungen an den Fachabteilungen zum festgesetzten Zeitpunkt ihren Anfang und ihr Ende. Der Unterricht wird ausgesetzt an Allerheiligen (Freitag den 1. No- Ftrta«. vember) und am ETH-Tag (Donnerstag den 21. November). Die Weih- nachtsferien nehmen Montag den 23, Dezember 1935 ihren Anfang und dauern bis Samstag den 4. Januar 1936. Die Prüfungen des Sommersemesters 1936 beginnen am 14. April und die Vorlesungen am 23. April. Wer als Studierender aufgenommen zu werden wünscht, hat bis spätestens den 15. September dem Rektorat (Hauptgebäude Nr. 33 c) folgende Schriften einzureichen: 1. Eine schriftliche Anmeldung (Bezug des Formulars durch die Rektoratskanzlei), die enthalten muß: Name, Heimatort und derzeitige Adresse dos Bewerbers, die Bezeichnung der Abteilung und des Jahreskurses, in die er eintreten will, und — wenn er nicht mündig ist — die schriftliche Bewilligung des Vaters oder des Vormundes, sowie dessen genaue Adresse; 2. einen Ausweis über das zurückgelegte 13. Altersjahr, als Bedingung zur Zulassung für das erste Semester jeder Abteilung; 3. ein Maturitätszeugnis (Reifezeugnis) oder möglichst vollständige Zeugnisse über Vorstudien, sowie Ausweise über allfällige praktische Tätigkeit. Studienzeugnisse, die nicht in einer der Landessprachen (deutsch, französisch oder italienisch) abgefaßt sind, müssen von amtlich beglaubigten Uebersetzungen begleitet sein; 4. ein Sittenzeugnis, insofern es nicht in den Studienzeugnissen enthalten ist; 5. beim Eintritt in ein höheres Semester der Nachweis der entsprechenden Anzahl Hocbschulsemester. Im weitern hat der Bewerber die Einschreibegebühr und eventuell die Aufnahmeprüfungsgebühr bis zum gleichen Zeitpunkt an die Kasse der Eidgenössischen Technischen Hochschule (36 c) zu entrichten. (Der Reisepaß beziehungsweise Heimatschein ist der Anmeldung nicht beizulegen; er soll bei der Niederlassung in Zürich unverzüglich auf dem betreffenden Kreisbureau hinterlegt werden.) Anmeldung der Studierenden.

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