Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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\il(i(cuu tu Stil.- ?ui.ta \U 1 ' 1™ — — EIDGENÖSSISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE. Dia nttordnung für den Beamten für den Ciebaudedienst und die Inventarkontrolle. Die Tätigkeit des 3eamt*n fUr den Gebäudedienet und die Inventarkontrolle erstreckt »ich auf folgende Obliegenheiten: 1* Die «amtlichen Inventare der E.T.H., der Materialprüfung»- anstalt, der Prüfungsanstalt für Brennstoff«, der forstlichen Zen- txalanstalt und der meteorologischen Zentralanetalt gen&ae der In- ventarordnun^ vom 36. November 1S3I iLit üaoktxag voa 13. Januar 1SS7 zu fuhren, 3. Bei der Fahrun^ des Inventare zu scheiden zwischen >^en- ständen ohna und mit Inventarwert und iu Hinsicht auf die Versicherung der ohne Wertangabe inventierten Gegenstände über diese ein« besondere Schätzung ihres Versicherungswertes einzurichten und naohzufUhren. 3. Koch den Weisungen des Schulrates die Invantaranschaffungen, den Unterhalt des Mobiliars und der Einrichtungen (Elektrizität, 6u- und Wasser), die Kontrolle des 3ae-, Strom- & Waas^rvsrbrauohöd in aEmtlichsn Gebäuden, die Anschaffung und Verteilung der fieini- gungsmaterialien zu besorgen und die Tätigkeit des untera Ver^al- tungsparaonals, soweit diess Funktionen nicht dem Eetriebstechniker zukommen, zu kontrollieren, 4. Abfallmaterial irgendwelcher Art, das für Zwecke der Schule nicht mehr verwendbar ist, aber nooh einigen Verkaufswart besitzt, zu übernehmen und don Verkauf zu besorgen. 5. Mitwirkung beim Feuar^hrdienet. 6. Wo nöti^, die Aufsicht des Personals nach den WeiaunÄeri doa Schulrates während der Schulferien zu Übernahmen.

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