Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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16 suchungen angestellt, wie aus dem Berichte der Gesamtkonferenz vom 31. Dezember 1903 (S. 17 und ff.) hervorgeht. Das Verlangen des Verbandes nach einer Kommission trägt, so sehr man es auch in Abrede stellen will, ein festgewurzeltes, aber wie wir gleich sagen wollen, unmotiviertes Misstrauen gegenüber dem Professorenkollegium und der Behörde in sich. Es wird auch gar nicht versucht, die Forderung irgendwie anders sachlich zu begründen. Wir begehen wohl keinen Irrtum, wenn wir annehmen, dass die Opposition gegen das jetzige Prüfungssystem im wesentlichen genährt werde durch die Unzufriedenheit solcher, die nicht reüssierten. Wie bei anderen Anlässen, so sucht auch hier der unterliegende Teil die Ursache des Miss- crfolges überall — nur nicht da, wo sie in den meisten Fällen zu finden wäre. Hiefür könnten Jahr für Jahr Keispiele genug angeführt werden. Es kommt noch hinzu, dass die Geheimhaltung der Xoten nicht geeignet ist, das Misstrauen zu heben. Diesen Umständen ist es zweifellos zuzuschreiben, dass sich über das Verfahren der Diplomerteilung ein förmlicher Sagenkreis gebildet hat, während es in Wirklichkeit nach einfacher und sachgemasser Weise abgewickelt wird. Wir alle, Behörden, Professoren und nicht zum wenigsten die Examinatoren selbst halten es für wünschenswert, dass bei jeder Prüfung neben dem Examinator noch mindestens ein Experte — sei es ein Mitglied des Schulrates oder ein Mitglied aus dem Lehrerkollegium — anwesend sei. Diesen Grundsatz konsequent durchzuführen, ist aber der grossen Zahl der Prüfungen halber, die zum grössten Teil in das Semester, d. h. in die Unterrichtszeit fallen, einfach unmöglich. Unsere Diplomprüfungen nehmen bei der gegenwärtigen Frequenz je 10—12 Wochen pro Studienjahr in Anspruch; auf den Tag fallen bis zu 38 Prüfungsstunden: 37, 32, 37, 38, 29, 23, 24, 27, 19, 24, 16, 27, 18, 15, 20, 15, II, 17, 5, 6, 7, 8 usw. (wir entnehmen diese Zahlen einem der letzten Prüfungspläne); somit müssen fast ausnahmslos

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