Sitzungsbeilagen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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47. eidgen. pol)technischen Schule für Das 8ommerfeme|ler 1891 hm 14. ^(prif, $djfa| 1. I. Bestimmungen über die Aufnahme und über den Besuch der Vorlesungen. Die Vorlesungen fflr das Sommersemester beginnen am 14. April, der BchlugBakt findet am 1. August atatt. Die Aufnahme neuer Schüler findet in der Kegel am Anfange des Schuljahres (Mitte October) statt. Ausnahmsweise «erden indessen auch vor Beginn des Sommerhalbjahres Anmeldungen um Aufnahme entgegengenommen, wenn die Gesuche mit triftigen Gründen unterstütst Bind. Der Aufzunehmende hat in einer Prüfung ausser den im Regulativ für die Aufnahms- prQfnngen geforderten Kenntnissen noch diejenige Stufe nachzuweisen, auf «eiche der betreffende Jahreskurs duroh den Unterricht im Winterhalbjahr gebracht wurde. Der schriftliehen Aoineldnng, welche bis spätestens den 4. April an die Direktion gelangt sein muss and in welcher genau Name and Heimat des sich Anmeldenden, sowie der Jahreskurs and die Fachschale, in die er einzutreten wünscht, anzugeben sind, soll beigelegt sein : Eine schriftliche Bewilligung von Eltern oder Vormund, der Ausweis eine» Alters von wenigsten¦ 13 Jahren, ein Reisepass oder Heimatscheint ZeugnisBe aber die Vorstudien und, wenn dieses nicht in den letzten Schulzeugnissen enthalten ist, ein Sittenzeugniss. Mittwochs den 8. April haben sioh die Angemeldeten dem Direktor persönlich Torzustellen, der ihnen die notbigen Mittheilungen Über Anordnung einer Aufnahmsprüfang (welche voraussichtlich am 1-t. u. 15. April stattfindet) nnd allfallige andere die Aufnahme betreffende Mittheilungen machen wird. Einige selbstgemachte technische oder Freihand Zeichnungen sollen vorgelegt «eiden. Der ganze theoretische und praktische Unterricht in den Fachschulen ist in dem Sinne obligatorisch, dosa jeder Schöler in der Regel alle im Lehrplane des betreffenden Jahreskurses verzeichneten Fächer zu besuchen verpflichtet ist Ausnahmen werden jedoch bewilligt, sofern besondere Bildung»zwecke des einzelnen Schülers und der gole^toto Kenntniss- aoeweis AnstauBch einzelner Fäoher rechtfertigen. Mit allen obligatorischen Vorträgen sind obligatorische Repeiitorien oder Examinatorien, sowie schriftliche oder praktische Uebungen verbunden. Vom dritten Jahre an ist die Auswahl des Unterrichtsstoffes innerhalb des Rahmens ihrer Jahreskurse für die Schüler frei- Die gewählten Kurse erhalten für sie obligatorischen Charakter. Die in der Abtheilnng für Bildung von Fachlehrern eingeschriebenen Schiller haben sich Quer die Wahl ihrer Fächer Tor der Inskription noch mit dem Vorstand ihrer Abtheilung zu verständigen. Vorlesungen, die der philosophischen nnd Staats wirtschaftlichen Abtheilung (FmifScher) angehören, können von den Schülern aller Fachschulen ohne Weiteres belegt werden. Die regulären 8chüler haben vom 14. bis 21. April auf dem ltur«au der Direktion (9o) gegen Entrichtung des Schulgeldes (fflr Neu-Eintretende) und der Beitrage für Benützung der Laboratorien, Werkstätten etc. den InEskriptiontjbogen abzuholen. Auf diesem sind alle obligatorischen Fächer verzeichnet und die gewählten nicht obligatorischen einzutragen. Derselbe iet jedem einzelnen darauf vorkommenden Doceoten und schliesslich dem Fachschul vor stand zur Unterzeichnung vorzulegen und vor dem 16. Mai behufs der Controle für den Kassier auf die Kanzlei zurückzubringen. Die Anstalt gewahrt die ErlaubnisB zum Besuche einzelner Vorlesungen »ucli Solchen, die nicht als Schüler, sondern als Zuhörer die AnBtalt benutzen wollen. l>ie Inskription der Zuhörer findet im Anfange eines jeden Semesters statt. Ausnahmen «erden nur aus ganz besonderen Gründen bewilligt. Nach dem 31. Mai können Inskriptionen nicht mehr erfolgen. Zuhörer, welche einzelne Fächer der ersten 6 Abtheilungen tu besuchen wünschen, haben eine Aufnalimsprüfung für diene in bettelten. Ihre dicBsfalligcn Gesuche sind wahrend der vorgeschriebenen Scbuleranmeldungsfrist schriftlich beim Direktor einsureichen, mit genauer Angabe der einzelnen Fächer, welche sie zu besuchen wünschen. Von der Prüfung «erden diejenigen dispensirt, welche den Besitz der nöthigen Vorkenntnisse befriedigend nachweisen können, sowie Männer von reiferem Alter, die sich in ihrem Berufe in einzelnen Richtungen theoretisch noch weiter ausbilden «ollen. Wer auf Grund ungenügender Aufnahmsprfifung nicht ale Schüler in eine der Fachschulen aufgenommen worden ist, kann in der Regel auch nicht für obligatorische Fächer derselben Abtheilung als Zuhörer zugelassen werden. Die iu den obligatorischen Vorlesungen zugelassenen Zuhörer haben mit Bezug auf Repetitorien, Examinatoren und schriftliche Arbeiten alle Verpflichtungen der ßchüler im gleichen Kurse zu erfüllen; ausgenommen von diesen Verpflichtungen ¦ind a) diejenigen, «eiche anderwärts höhere technische Studien vollständig absolvirt haben und hierüber genügende Zeugnisse vorlegen, b) die oben bezeichneten Männer reiferen Alters. Der Besuch der Fächer der VII. Abtheiljng (der Freifacherl ist gegen Entrichtung des Honorars Jedem gestattet, der das znm Eintritt als Schüler verlangte Alter besitzt und ein genügendes Sittenzeugniua vorweist. Nur dringende Rücksichten der Disziplin können hievon eine Ausnahme rechtfertigen. Studirende der zürcherischen Hochschule, welche •inielne Freiftcher zu besuchen wünschen, haben sich biefur unter Vorweisung eines vom Rektorate der Hochschule speziell zu diesem Zwecke ausgestellten Legitimation »schein es beim Direktor der Anstalt zu melden. Jeder Zuhörer hat nach seiner Aufnahme für die einzuschreibenden Fächer das Honorar von halbjährlich 5 Fr. per wöchentliche Stande dem Kassier (Hauptgebäude Zimmer 9o) sofort xn entrichten. Die Gebühren für Benützung der Biblio- ¦ thek, der Laboratorien und Werkstätten sind denjenigen gleich, welcho Jio Schüler zu uhlcn haben. Die vom Kassier

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