Sitzungsbeilagen

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Fonds der Graphischen Sammlung. Statut 1 Als PDF herunterladen
Regulativ für die Diplomprüfungen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule. Besondere Bestimmungen der Abteilung für Kulturingenieur- und Vermessungswesen 2 Als PDF herunterladen
Statuten der Krankenkasse der Studierenden an der E.T.H. in Zürich 9 Als PDF herunterladen
Orgelfonds. Statut 19 Als PDF herunterladen
Abteilung für Kulturingenieur- und Vermessungswesen. Unterabteilung für Grundbuchgeometer. Regulativ für die theoretische Prüfung für Grundbuchgeometer 20 Als PDF herunterladen
Betriebswissenschaftliches Institut. Organisations-Statut 23 Als PDF herunterladen
Reglement über die Verwaltung und den Betrieb des Fernheizkraftwerks der Eidgenössischen Technischen Hochschule 27 Als PDF herunterladen
Regulativ für die Diplomprüfung an der Eidg. Technischen Hochschule. Anhang zu den besonderen Bestimmungen der Abteilung für Kulturingenieur- und Vermessungswesen betr. Ergänzungsdiplomprüfung für Grundbuchgeometer 31 Als PDF herunterladen
Bundesratsbeschluss über die Abänderung des Reglements für die Eidgenössische Technische Hochschule und des Regulativs für die Diplomprüfungen an der genannten Schule 33 Als PDF herunterladen
Der Präsident des Schweizerischen Schulrates. Bericht über die Errichtung einer Professur und eines Institutes für technische Physik an der E.T.H. 35 Als PDF herunterladen
Regulativ für die Preisaufgaben der Eidgenössischen Technischen Hochschule 43 Als PDF herunterladen
Wegleitung für die Studierenden der Abteilung für Naturwissenschaften (Abteilung X) 45 Als PDF herunterladen
Programm und Stundenplan für das Sommersemester 1933 57 Als PDF herunterladen
Regulativ für die Diplomprüfungen an der Eidg. Technischen Hochschule. Besondere Bestimmungen der Abteilung für Mathematik und Physik 142 Als PDF herunterladen
Betrieb des Hochspannungs-Laboratoriums an der E.T.H. 144 Als PDF herunterladen
Programm und Stundenplan für das Wintersemester 1933/34 149 Als PDF herunterladen

Die Schulratsprotokolle sind die wichtigste Quelle zur Geschichte der ETH Zürich, die 1855 als Eidgenössisches Polytechnikum gegründet wurde und erst seit 1911 den aktuellen Namen Eidgenössische Technische Hochschule trägt.

Ein Jahrgang umfasst jeweils die

  • Protokolle der Sitzungen des Schweizerischen Schulrates
  • Beschlüsse des Schulratspräsidenten (Verfügungen oder auch Präsidialprotokolle genannt)
  • Sitzungsbeilagen (erst ab 1859)
  • gemeinsames Register.

Ursprünglich wurden die Schulratsprotokolle ab Mikrofiches digitalisiert. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die handschriftlichen Schulratsprotokolle (1902 hat der Schulrat eine Schreibmaschine angeschafft) ab Originalvorlage farbig und in guter Bildqualität neu gescannt. Die vorliegenden Schulratsprotokolle reichen bis zur Bildung des ETH-Bereichs im Jahre 1968.

Bis 1969 war der Schweizerischen Schulrat das oberste operative Leitungsgremium der ETH. Ihm stand ein Präsident mit weitgehenden Kompetenzen vor. Mit Ausnahme von Johann Konrad Kern (1854-1857) waren die Präsidenten dieser ersten Periode auffallend lange im Amt: Johann Karl Kappeler (bis 1888), Hermann Bleuler (bis 1905), Robert Gnehm (bis 1926), Arthur Rohn (bis 1948), Hans Pallmann (bis 1965). Das Gründungsgesetz der polytechnischen Schule schrieb analog zur Konstitution des Bundesrates fest, dass jedes Mitglied des ab 1881 aus sieben Personen bestehenden Schulrates aus einem anderen Kanton stammen musste. Die Schulräte wurden vom Bundesrat ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Bei der Ernennung hatte der Bundesrat auf eine angemessene Vertretung der Regionen, Religionen, Sprachen und ab 1881 auch auf die „technischen Berufsrichtungen“ zu achten.

Nachweis
Der korrekte Nachweis lautet:
ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle [Jahrgang], [Sitzung]
Beispiel: ETH-Bibliothek, Hochschularchiv, SR2: Schulratsprotokolle 1912, Sitzung Nr. 1 vom 22.01.1912.

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+41 44 632 07 04
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11 Gtbühr (IM. m FukHnr) Mineralogisch-petrographisches Vollpraktikam, ohne Laboratorium 40 Fr. Mineralogisch-petrographiseh es Vollpraktiknm, mit Laboratorium 100 Geologisches Praktikum für Anfänger 15 n n * Vorgerücktere, 6stÜndig. 30 Geologisches Vollpraktikam 40 Geologisch-petrographisches Vollpraktikum 40 Zootomisch-tuikroskopischer Uebungskurs für Anfänger 15 Zoologisches Praktikum für Vorgerücktere 30 „ Land- u. Forstwirte, 2stündig 10 Uebungen zur Vorlesung „Landwirtschaft! Entomologie* 5 Entomologisches Praktikum 10 Arbeiten im entomologischen Laboratorium 30 Hygienisch-bakteriologisches Praktikum, 4stflndig 25 Hygienisch-bakteriologisches Praktikum für l SstÜndig 35 Vorgerücktere J 16stttndig 50 Bakteriologische Uebungen für Förster, 2stündig 10 Landwirtschaftlich-bakteriologisches Praktikum, 4stflndig 20 8stündig 35 täglich 50 Photographisches Praktikum 25 Modellierwerkstätte 10 für Benützung des Instrumentariums etc. 10 30 40 50 Vermessungsübungen, 2-4stündig „ 8stündig 14tägiger Vermessungsknrs 3~4wöchiger Vermessungskurs 6wo*chige Diplomarbeit für Vermessungsingenieare 75 Selbständige Arbeiten auf dem Gebiete des Bauingenieurwesens 50 Honorar (fHkUnD 72 Fr. 72 18 36 72 72 24 36 12 6 12 36 24 48 72 12 24 48 72 12 18/24 12 24 36 72 72 „ 72 „ Die Praktikanten des Laboratoriums für anorganische Chemie, des technischchemischen, des physikalisch-chemischen, des elektrochemischen, des pharmazeutisch-chemischen und des agrikulturchemischen Laboratoriums haben zu Beginn eines jeden Semesters neben der Laboratoriumsgebtthr eine Kaution von 50 Fr. für den Verbrauch an Apparaten etc. einzuzahlen, die Praktikanten des orgao ischchemischen Laboratoriums, die Diplomkandidaten und Praktikanten höherer Semester eine solche von 100 Fr. Die Kaution für das chemische Praktikum für Studierende der Abteilung III, für das photographische Praktikum und für das hygienisch-bakteriologische Praktikum beträgt 20 Fr. im Semester. Die Oiplomkandldaten der IV. Abteilung haben für die Ausführung der praktischen Diplomarbeiten in den verschiedenen Laboratorien nur eine einzige, einheitliche Laboratoriumsgebühr im Betrage von 100 Fr. zu entrichten. Die Einschreibung maß gleichwohl in allen Laboratorien geschehen. Die Diplomkandidaten sind bis zum Abschlüsse der Diplomprüfung in Rechten und Pflichten den Studierenden gleichgestellt. Fällt die Diplomprüfung nicht in das letzte Studiensemester, so bezahlen die Kandidaten den vierten Teil des Studlan-

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